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Die Rürup-Rente, ähnlich der Riester-Rente, ist Teil der Altersvorsorge und dient der Stabilität der Finanzen im Alter. Die Rürup-Rente ist seit 2005 eingetreten und wurde nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Diese Rente basiert auf einem Rentenversicherungsvertrag. Der wichtigste und grundsätzlichte Unterschied zur Rente oder gar Riester-Rente, ist, dass man kein Kapitalwahlrecht hat, dass man nicht entscheiden kann ob man die Summe eines Tages voll und ganz aufnimmt, sondern man bekommt die Rente bis ans Lebensende. Man kann eine Rürup-Rente als Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abschließen, nebenbei kann man auch folgende Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungs-rente. Die Rürup-Rente wurde vor allem für Selbständige ausgedacht, die mit Steuerproblemen kämpfen, aber auch Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze steht können darvon profitieren. Wenn man eine Rürup-Rente abschließen will, muss man folgende Voraussetzungen beachten: der Vertrag muss noch bevor Sie 60 Jahre werden, abgeschlossen sein, man kann die Auszahlung nicht früher beanspruchen und man kann die Rente auch nicht vererben oder verleihen.
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Wer die Rürup-Rente abschliessen darf
Wenn man eine Rürup-Rente abschließen will, muss man folgende Voraussetzungen beachten: der Vertrag muss noch bevor Sie 60 Jahre werden, abgeschlossen sein, man kann die Auszahlung nicht früher beanspruchen und man kann die Rente auch nicht vererben oder verleihen. |
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