Informationen zur Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Rentenversicherung und lehnt sich an die gesetzliche Rentenversicherung an. Es wird eine lebenslang garantierte Rente gezahlt. Es gibt keine Zugriffsmöglichkeit auf das eingezahlte Kapital. Bei Tod können Sie sich über die Bausteine Beitragsrückgewähr und Kapitalrückgewähr zusätzlich absichern, bei der die vereinbarten Todesfallleistungen für eine lebenslange Rente an den Ehepartner verwendet werden. Desweiteren kann eine Witwenrente bzw. Witwerrente für den Ehepartner vereinbart werden. Der besondere Vorteil der Rürup-Rente auch Basis-Rente genannt besteht darin, dass Einzahlungen das zu versteuernde Einkommen senken. Die Rürup-Rente ist dann besonders empfehlenswert, wenn eine zusätzliche garantierte Rente gewünscht wird und wenn die Beiträge dazu steuerlich geltend gemacht werden können. Die Rürup-Rente ist Hartz IV sicher!
Ob selbständige Altersvorsorgepparer, für die die Rürup-Rente in erster Linie gedacht ist, noch andere Vorsorgeausgaben haben spielt bei der Förderung keine Rolle mehr. Früher waren die Ausgaben für Krankenversicherung, Kapital- und Risikolebensversicherung etwa oft so hoch, dass für die Rürup-Rente kaum noch eine Steuerermäßigung übrig blieb.
Die in 2008 gezahlten Beiträge sind zu 66% als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar und senken Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dadurch sparen Sie Steuern. Mit diesem Vorteil finanziert sich ein Teil Ihrer Einzahlung allein durch Steuerersparnis. Je höher Ihr Steuersatz ist, desto weniger müssen Sie netto für Ihre Basis-Rente aufbringen. Berücksichtigt werden bei Ledigen Beiträge bis maximal 20.000 Euro und bei Verheirateten bis 40.000 Euro. Diese Höchstbeträge umfassen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken. Der steuerliche Förderanteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass in 2009 bereits 68% der Beiträge steuermindernd angerechnet werden können. Ab 2025 kann der gesamte Beitrag steuerlich geltend gemacht werden.
Vor allem Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rente versichert sind, können auf Grund des großen steuerlichen Rahmens von der Basis-Rente profitieren. Die Basis-Rente kann neben der Altersvorsorgefunktion zusätzlich um einen Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
Sie haben verschiedene Optionen, den Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen:
Fondsgebundene und konventionelle Tarife sowie eine Mischung aus beidem
Zusatzversicherungen für finanzielle Sicherheit bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsausfall
Sie haben die Wahl zwischen laufender Beitragszahlung oder Einmalbeitrag.
Aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung
Beitragsrückgewähr und Rentengarantiezeit
Hinterbliebenenrente
Zuzahlungen jederzeit möglich
Auch speziell für den öffentlichen Dienst.
Gesetzlicher Rahmen für die Basisrente
Die Auszahlung erfolgt monatlich in Form einer Rente und lebenslang. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich.
Die Ansprüche sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.
Sie können daher z. B. nicht abgetreten oder verpfändet werden.