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Die Riester-Rente ist eine Altersvorsorgezulage, die auf Beiträgen basiert. Die Name Riester, kommt von Walter Riester, der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, der diesen Vorschlag für eine Altersvorsorgezulage hatte, und der damit einen Durchbruch schaffte. Am Anfang hat man diese Art von Rente sehr unterschätzt, aber mittlerweile wird es immer populärer und angefragter. Die Riester-Rente ist nicht obligatorisch, man kann freiwillig entscheiden ob man diese Option in Anspruch nehmen will, oder nicht. Die Beiträge werden in eine private Rentenversicherung, Pensionkasse, Pensionfonds, Banksparplan, Fondssparplan oder Direktversicherung eingezahlt. Neben der Riester-Rente sind nur folgende Renten erlaubt: Alters-, Hinterbliebene- oder Invaliden-Rente. Die Leistungen sind zwischen Frau und Man gleich, obwohl die Lebenserwartungen bei Frauen höher stehen, es werden Unisex-Tarifen genutzt. Unser Verbrauchertipp: man sollte, binnen vier Jahren die Altersvorsorgezulagen beantragen, sonst könnte alles verloren gehen. Damit das nicht passiert wurde auch der Dauerzulagenantrag eingeführt, mit dessen Hilfe der Anbieter selbst den Antrag stellen kann, trotzdem sollte man sich selbst darum kümmern. Folgende Personen können diese Leistung in Erwägung ziehen: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitlosenhilfe, Sozialenhilfe, Vorruhestandgeld oder Krankengeld, Kinder Erziehende, Amtsträger und noch viele mehr.
Wenn Sie auch in eine dieser Kategorien gehören sollten Sie es sich mal gut überlegen! |
Wer die Riester-Rente nutzen kann
Folgende Personen können diese Leistung in Erwägung ziehen: rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Bezieher von Arbeitlosenhilfe, Sozialenhilfe, Vorruhestandgeld oder Krankengeld, Kinder Erziehende, Amtsträger und noch viele mehr. Ein Riester Vergleich ist aber für jedermann erhältlich!
Wenn Sie auch in eine dieser Kategorien gehören sollten Sie es sich mal gut überlegen
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