Seit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 durchlief das Gesetz mehrere Änderungen und Ergänzungen. Zuletzt wurden die Geld- und Sachleistungen, aber auch die Beitragssätze im Juli 2008 angepasst, sprich erhöht.
Nach der Bundestagswahl im September 2009 erwägt die neue Regierungskoalition, die gesetzliche Pflegeversicherung auf festere Füße zu stellen. Bisher wurden diese Umlagen finanziert und soll in Zukunft durch Einstieg in die Kapitaldeckung sicherer gemacht werden.
Bis Mitte dieses Jahres hat die Pflegeversicherung einen Überschuss von 500 Millionen Euro erwirtschaftet. Prognosen gehen von einem Überschuss von 900 Millionen bis zum Jahresende aus. |
Bisher gibt es drei verschiedene Arten der Pflegeversicherung, welche bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Kosten für häusliche oder stationäre Pflege ganz oder teilweise übernimmt. Das sind die Pflichtversicherungen, die privaten Pflegeversicherungen und die privaten Pflegezusatzversicherungen.
Anspruch aus Leistungen der Pflichtversicherung haben alle Bürger und Bürgerinnen, welche bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Träger der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse, welche bei den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet wurde.
Versicherte einer privaten Krankenversicherung müssen bei dieser einen Vertrag zur Absicherung des Risikos im Pflegefall abschließen.
Die Versicherung der Pflegezusatzleisten kann sowohl von gesetzlich, als auch privat versicherten Personen abgeschlossen werden.
Nach Eintritt eines Pflegefalles können die Leistungen der Pflegeversicherung nach Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Kassen und durch Einstufung in Pflegestufen (I, II, III) in Anspruch genommen werden.
Dabei stehen zum Beispiel die Prävention und Rehabilitation vor der häuslichen Pflege, und die häusliche und ambulante Pflege vor der stationären
Die wichtigsten Leistungen bei häuslicher Pflege sind Pflegegeldzahlungen, Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und die teilstationäre Pflege. Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist auf Antrag ebenfalls machbar.
Bei Unterbringung in einem Heim übernimmt die Pflegekasse die Leistungen für die Dauerpflege. Die Geldleistungen zur Vollpflege sind nur für den Pflegeaufwand und soziale Betreuung im Heim bestimmt. Unterbringung und Verpflegung sind vom Versicherten oder den Angehörigen selbst zu bezahlen. Sollten die Einkünfte des Versicherten und der Angehörigen nicht ausreichen, diese Kosten zu decken, kann zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden.
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